Sprache – Welt – Erfahrung: Virtuelle und reale Begegnungs- und Kommunikationsräume
Der Fachverband Chinesisch e.V., die Abteilung Sinologie und das Erich-Paulun-Institut der Universität Tübingen laden Interessierte aus Universität, Schule und Erwachsenenbildung vom 01.-03.09.2022 zur 22. Fachverbandstagung nach Tübingen ein.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Tagungsprogramm finden Sie auf der Website der Organisatoren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Mittag: achim.mittag@uni-tuebingen.de.
Auch das Bildungsnetzwerk China ist dieses Jahr dabei und informiert Sie mit dem PAD über Fördermöglichkeiten für den deutsch-chinesischen Schulaustausch:
Podiumsdiskussion am Samstag, 03.09.2022, 9:00 - 9:45 Uhr:
"Sprache – Welt – Erfahrung: Ein Rundgespräch über interkulturelle Begegnungen im schulischen Bereich"
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Tübingen!
Reisekostenzuschuss für Chinesischlehrkräfte, Referendar:innen und Studierende
Das Bildungsnetzwerk China unterstützt die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, die Chinesisch und China in die Schulen bringen. Chinesischlehrkräfte, Referendar:innen und Studierende des Fachs Chinesisch, die von außerhalb von Baden-Württemberg anreisen, können sich hier anmelden, um einen Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an der 22. Fachverbandstagung in Tübingen zu beantragen. Die Zuschüsse werden als Pauschale ausgezahlt, unabhängig davon, ob Sie mit der Bahn, Flugzeug oder privatem PKW anreisen und wie hoch Ihre tatsächlichen Unterkunftskosten sind.
Folgende Zuschüsse können beantragt werden:
100,00 EUR: Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die Chinesisch oder eine China-AG unterrichten oder einen deutsch-chinesischen Schulaustausch durchführen
200,00 EUR: Referendar:innen und Studierende inkl. Doktoran:innen des Schulfachs Chinesisch
Es gelten folgende Bedingungen für den Zuschuss:
- Die Anzahl der Zuschüsse ist begrenzt (10x für Lehrkräfte und 20x für Referendar:innen und Studierende). Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip bei der Anmeldung ("First come, first served"), es besteht kein rechtlicher Anspruch.
- Bei der Kostenerstattung müssen Sie a) eine Teilnahmebescheinigung und b) einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Personengruppen (z.B. Studienbescheinigung) vorlegen.
- Sie erhalten von keiner anderen Stelle die Reisekosten zurückerstattet (z.B. vom Dienstherrn, andere Stipendiengeber).
Anmeldeschluss ist der 29.8.2022.