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Campus trifft Schule - 相约校园

Das Bildungsnetzwerk China möchte China-Kompetenz unter Schüler:innen im deutschen Schulsystem auf- und ausbauen und somit langfristig zu einer informierten und differenzierten Auseinandersetzung mit China beitragen.

Mit der Förderlinie Campus trifft Schule - 相约校园 richten wir uns gezielt an Universitäten, Hochschulen, Chinazentren und Forschungszentren, die an Schulen China-Kompetenzen vermitteln möchten. Die Förderlinie bringt Ihren Campus und Schulen in Ihrer Umgebung enger zusammen und fördert dadurch den Aufbau von China-AGs und den Erwerb von China-Kompetenzen. Durch den Aus- und Aufbau von China-AGs an Schulen werden einerseits die Interessen von Schüler:innen frühzeitig geweckt und gefördert. Zeitgleich können Sie als chinabezogener Fachbereich frühzeitig und praxisnah ein differenziertes und vielseitiges China-Bild und Expertise an junge Menschen vermitteln.

Bei Campus trifft Schule - 相约校园 koordinieren Sie als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, Doktorand:in aus einem chinabezogenen Fachbereich oder auch als Sprachdozent:in, ein fachliches, sprachliches und interkulturelles Angebot an einer oder mehreren Schule(n) in Ihrer Umgebung. Sie betreuen und begleiten die Schule(n) dabei ihr Schulprofil zu erweitern und zu entwickeln.

Im Schuljahr 2023/24 werden erstmals sechs Universitäten und Hochschulen in Deutschland durch Campus trifft Schule - 相约校园 gefördert:

  • Freie Universität Berlin, Institut für Chinastudien 
  • Christian-Albrechts-Universität Kiel, Chinazentrum 
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut für Sinologie und Ostasienkunde 
  • Universität Trier, Fachbereich Sinologie 
  • Julius Maximilian-Universität Würzburg, Philosophische Fakultät 
  • Westsächsische Hochschule Zwickau, Fakultät für Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation 

WOFÜR KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN?

Mit Campus trifft Schule - 相约校园 können Sie bis zu max. 50.000 EUR pro Jahr beantragen, um China-AGs an umliegenden Schulen auf- und auszubauen.
Die Förderdauer beträgt in der ersten Förderphase zwei bis max. vier Semester (einschl. bis SS 2025) und kann bei erfolgreichem Verlauf um weitere zwei bis vier Semester verlängert werden.  

Unter anderem können Sie eine finanzielle Förderung beantragen für: 

  • Personalkosten für den Auf- oder Ausbau mind. einer China-AG an einer oder mehreren Schule(n)
    (bis zu max. 40.000 EUR pro Jahr, genauere Hinweise finden Sie im Finanzplan)
  • Fahrtkostenzuschuss für die Umsetzung der China-AG(s)
    (bis zu max. 588 EUR pro Person pro Jahr)
  • Verwaltungskosten für die Umsetzung der China-AG(s)
    (bis zu max. 10% der Personalkosten)
  • Kosten für den Einkauf und Einsatz von Lernmaterial und Lehrwerken
  • Kosten für den Einsatz und Erprobung von selbstentwickelten (digitalen) Lern- und Lehrmaterial , z.B. Lizenzen für Apps, Technik, Plattformen, ...
  • Kosten für zusätzliche, einmalige Veranstaltungen oder Aktivitäten, wie z.B. Schnupperveranstaltungen, Infotage, Themen- oder Projektwochen an Schulen oder in den Räumlichkeiten der Universität, gemeinsame Exkursionen mit den AG Teilnehmenden
  • Reisekosten und Gebühren für die Teilnahme an relevanten Fortbildungen oder Vernetzungstreffen

WAS SIND DIE FÖRDERVORAUSSETZUNGEN?

Die antragstellende Institution erfüllt folgende Voraussetzungen: 

  • Sie sind eine gemeinnützige Einrichtung in Deutschland und haben die Möglichkeit externe Fördermittel zu verwalten
  • Sie haben bereits Kontakt oder Zugang zu mind. einer Schule in Ihrer Umgebung, bzw. das Interesse an einer Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Schulen in Ihrer Umgebung
  • Sie können an Ihrer Institution eine Ansprechperson für Campus trifft Schule - 相约校园 benennen (u.a. für Kommunikation mit Partnerschule, Koordination und/oder Leitung der China-AG(s) und weiteren China-Aktivitäten an der:den Schule(n), Kommunikation mit dem Bildungsnetzwerk China)
  • Sie haben Kenntnisse und ggf. bereits Erfahrungen mit den formalen Anforderungen für die Umsetzung von AG(s) oder weiteren Aktivitäten an Schulen in Ihrem jeweiligen Bundesland (z.B. polizeiliches Führungszeugnis, etc.)
  • Sie haben Erfahrungen und/oder Möglichkeiten der Entwicklung eines zielgruppengerechten, pädagogischen AG-Konzepts zur Vermittlung eines differenzierten Chinabildes
  • Sie sind bereit an verpflichtenden Evaluationsprozessen sowie regelmäßigen Netzwerkveranstaltungen des Bildungsnetzwerk China teilzunehmen

Die kooperierende(n) Schule(n) erfüllen folgende Voraussetzungen:   

  • Die Schulleitung unterstützt das Kooperationsvorhaben
  • Die Schulleitung ist bereit, das Kooperationsvorhaben im Lehrkollegium, bei potentiellen Teilnehmenden und Eltern aktiv zu bewerben
  • Die Schule stellt eine Ansprechperson für die Koordination der China-AG(s) zur Verfügung
  • Die Schule informiert die Ansprechperson der Hochschule frühzeitig zu den formalen Anforderungen für die Umsetzung von AG(s) und Aktivitäten an Schulen (z.B. polizeiliches Führungszeugnis, etc.)
  • Die Schule verfügt über einen geeigneten AG-Raum und stellt diesen zur Verfügung
  • Die Ansprechperson der Schule ist ebenfalls bereit an verpflichtenden Evaluationsprozessen sowie regelmäßigen Netzwerkveranstaltungen des Bildungsnetzwerk China teilzunehmen

Hinweis:
Neben der Prüfung der formalen Richtigkeit stellen wir uns beim Bewerten Ihrer Förderanträge folgende inhaltliche Fragen:

  • Versprechen die beschriebenen Maßnahmen das gewünschte Ziel zu erreichen?
  • Welche und wie viele Schüler:innen können von dem Angebot profitieren?
  • Besteht bereits Kontakt zu geeigneten Partnerschulen?
  • Werden Schulen erreicht, die bislang noch kein China-Profil haben?
  • Gibt es konkrete Ideen und Ansätze zur nachhaltigen Etablierung des Angebots in das bestehende Schulprofil?
  • Welche China-Kompetenzen sollen mit den Maßnahmen langfristig an Schüler:innen vermittelt werden?
  • Wird das Angebot pädagogisch und methodisch zielgruppengerecht aufgestellt?
  • Wie wird die Vermittlung eines differenzierten und perspektivvielfältigen Chinabildes gewährleistet? 
  • Werden ggf. auch Fachlehrkräfte in das Angebot eingebunden?

WIE FUNKTIONIERT DAS ANTRAGSVERFAHREN?

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für das Schuljahr 2023/24 bereits abgelaufen ist. Wir werden die kommenden Antragszeiträume rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlichen. 
Hinweis: Der nächste Antragszeitraum für das WS 2024/25 ist voraussichtlich 1.4.2024 - 15.6.2024. 

 

Allgemeine Informationen zum Antragsverfahren:

Über das Online-Antragsformular auf unserer Webseite können Sie die Förderung beantragen. Zusätzlich zum Antragsformular senden Sie bitte einen Finanzplan und Checkliste ein.

Nach Eingang der vollständig unterschriebenen Antragsunterlagen, inkl. Finanzplan und Checkliste erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Nach Prüfung der gesamten Unterlagen erhalten Sie ggf. eine Einladung zu einem persönlichen Kennenlerngespräch zwischen dem Bildungsnetzwerk China und Ihnen als antragstellende Institution (online, ca. 30Min). Die Gespräche finden voraussichtlich am 06. und 07.07.2023 statt.
Eine finale Rückmeldung zu einer Bewilligung, inkl. Förderunterlagen erhalten Sie voraussichtlich bis zum 01.08.203.

Die bewilligten Fördermaßnahmen können im Wintersemester 2023/24 starten.  

Neben der formalen Richtigkeit, stellen wir uns beim Bewerten Ihrer Förderanträge folgende inhaltliche Fragen:

  • Erreichen die beschriebenen Maßnahmen das gewünschte Ziel?
  • Welche China-Kompetenzen sollen mit den Maßnahmen langfristig an Schüler:innen vermittelt werden?
  • Wird das Angebot pädagogisch und methodisch zielgruppengerecht aufgestellt?
  • Wie wird die Vermittlung eines differenzierten und perspektivvielfältigen Chinabildes einbezogen? 
  • Welche und wie viele Schüler:innen können von dem Angebot profitieren?
  • Werden Schulen erreicht, die bislang noch kein China-Profil haben?
  • Gibt es konkrete Ideen und Ansätze zur nachhaltigen Etablierung des Angebots in das bestehende Schulprofil?
  • Werden ggf. Auch Fachlehrkräfte in das Angebot eingebunden?

WAS GIBT ES NOCH ZU BEACHTEN?

Weitere Informationen und Hinweise zu Campus trifft Schule - 相约校园 entnehmen Sie bitte dem FAQ-Bereich. Diesen finden Sie unten, auf dieser Webseite.  Konkrete Fragen können Sie auch in den Sprechstunden am 26.07.2023 von 14:00 – 16:00 Uhr direkt ansprechen. 

Bei weiteren Anliegen vereinbaren Sie gerne ein individuelles Beratungsgespräch mit:  
Natalie Wagner 
Referentin für Schulförderung 


Tel: +49 (0)151 74233387 

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf mögliche Fragen.

Der Umfang der China-AG(s) soll in Absprache mit der:den Partnerschule(n) vereinbart werden.
Je nach beantragter Personalkapazität können eine oder mehrere AGs an einer oder mehreren Schulen in der Umgebung angeboten und betreut werden.
Ergänzend zu einer AG können einmalige Aktivitäten mit der Förderung umgesetzt werden, z.B.
• Integration von Gastvorträgen unterschiedlicher Expert:innen
• Gemeinsame Exkursionen
• Einsatz und Erprobung von selbstentwickeltem, (digitalem) Lern- und Lehrmaterial
• Summer Schools
• Mentoringprogramme
• Tag der offenen Türen
Vor Antragseinreichung ist zu empfehlen, dass die antragstellende Institution mit der Partnerschule verschiedene Szenarien bespricht. Ggf. kann die antragstellende Institution oder die Partnerschule einmalige und spontane Ausfälle mit den bestehenden Vertretungsmöglichkeiten auffangen.
Im Laufe des Kooperationsvorhabens kann es zu diversen Anpassungsbedarfen kommen.
Erhebliche Veränderungen, die das Kooperationsvorhaben in bewilligten und abgestimmten Punkten beeinflussen, sollten umgehend mit der Partnerschule und dem Bildungsnetzwerk China angesprochen werden.
Das Bildungsneztwerk China kann anfangs bei der Suche nach passenden Schulen unterstützen.
Zum Zeitpunkt der finalen Antragseinreichung, am 30.6.2023, empfiehlt das Bildungsnetzwerk China im Hinblick auf die Antragsbewertung, dass mit mind. einer potentiellen Partnerschulen die Durchführung einer AG vereinbart wurde, sodass das Kooperationsvorhaben zum Start des WS 2023/24 starten kann.
Die Förderdauer beträgt für die erste Förderphase zwischen zwei bis vier Semestern, bis zum Ende des Sommersemesters 2025.
Eine Anschlussförderung von weiteren zwei bis vier Semestern wird bei erfolgreicher Bewertung angestrebt.
Wenn Sie die Frist am 30.6.2023 verpasst haben oder Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie bei der folgenden Ausschreibung erneut einen Antrag stellen.
Informationen zu dem kommenden Antragszeitraum, voraussichtlich WS 2024/25, erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail, auf der Webseite oder über den Newsletter des Bildungsnetzwerk China.
Die antragstellende Institution ist im Kooperationsvorhaben mit der Partnerschule für folgende Bereiche zuständig:

(1) Benennen und bereitstellen mind. einer Ansprechperson zur Koordination und Kommunikation mit dem Bildungsnetzwerk China
(2) Übernehmen der Antragsstellung, Mittelverwaltung, inkl. Berichterstattung
(3) Suche nach mind. einer passenden und geeigneten Partnerschule
(4) Entwicklung, Koordination und Umsetzung mind. einer China-AG und ggf. weiteren Aktivitäten
(5) Bereitstellen von geeignetem Personal zur AG-Leitung
Hinweise: je nach Bedarf des Kooperationsvorhabens kann die antragstellende Institution eine passende Personalkonstellation einrichten ( z.B. eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in, Doktorand:in, Honorarverträge, …)
AG-Leitung und die Rolle der Ansprechperson können miteinander verbunden werdenKommunikation und Koordination mit der:den Partnerschule(n)
(6) Kommunikation und Koordination mit der:den Partnerschule(n)
Die Partnerschule ist im Kooperationsvorhaben für folgende Bereiche zuständig:

(1)Benennen und bereitstellen mind. einer Ansprechperson zur Koordination des Kooperationsvorhabens und Kommunikation mit der antragstellenden Institution
(2) Unterstützung bei der Konzeptentwicklung des Kooperationsvorhabens sowie Rücksprache zur Realisierung des Kooperationsvorhabens (ggf. AG-Zeiten, formale Kriterien der AG-Leitung, Bewerbung des Vorhabens, Bereitstellung eines AG-Raums, …)
(3) Unterstützung der antragstellenden Institution bei verpflichtenden Prozessen (u.a. Evaluationen, Berichterstattung usw.)
Die antragstellende Institution ist für die Bereitstellung des Personals und der AG-Leitungen verantwortlich.
Je nach Bedarf des Kooperationsvorhabens und Vertragsmöglichkeiten kann die antragstellende Institution verschiedene Personalkonstellationen umsetzen, z.B. Honorarverträge mit externen Sprachlehrkräften, wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, Doktorand:in,…

Hinweis:
Im Finanzplan sind die Personalkosten unter dem Punkt „Erläuterungen“ oder in einem separaten Dokument, unter (1) Einbindung der Arbeits- und Stundenverteilung und (2) unter Einbindung der branchenüblichen und regionalen Kostenstandards aufzulisten.
Die maximale Fördersumme für Personalkosten liegt bei 40.000 EUR pro Jahr (orientiert an den aktuellen Angaben des TVöD E13 (50%-Stelle/ 20h pro Woche).
Eine klassische AG (Arbeitsgemeinschaft) ist ein freiwilliges Nachmittagsprogramm für alle interessierten Schüler:innen, dass außerhalb der Unterrichtszeit stattfindet und wöchentlich in einem Umfang von zwei Unterrichtseinheiten angeboten wird. Es gibt auch Schulen, die bewertungsfreie Wahlpflichtkurse in der regulären Unterrichtszeit als Lernangebot aufstellen.

Zu einem von der Schule festgelegtem Zeitpunkt, z.B. in der ersten Schulwoche nach den Ferien, können sich Schüler:innen anmelden. In Absprache mit der Partnerschule kann eine AG im laufenden Schuljahr angeboten werden.

In der Regel gibt es eine AG-Leitung, die nach Absprache mit der Partnerschule für die Konzeption und Koordination der AG zuständig ist. Je nach Bedarf und Möglichkeiten mit der Partnerschule kann eine AG auch gemeinsam mit Fachlehrkräften und/oder einer Co-Leitung organisiert werden. Die AG-Leitung kann in Absprache mit der Partnerschule die Teilnehmenden in verschiedene Altersgruppen/ Klassenstufen einteilen.

In manchen Bundesländern müssen AG-Leitungen formale Kriterien erfüllen. Bitte tauschen Sie sich ggf. frühzeitig mit der Partnerschule zu diesen Kriterien aus.
Bei der inhaltlichen und methodischen Gestaltung der AG haben Sie in Absprache mit Ihren Partnerschulen unterschiedliche Gestaltungsräume.
Die Vermittlung eines differenzierten und perspektivvielfältigen China-Bildes, sowie die zielgruppengerechte Praxisvermittlung sollte gewährleistet sein.

Möglichkeiten für ein regelmäßiges Angebot können sein:
(1) AGs mit den Schwerpunkten des Spracherwerbs (z.B. ChaF für Einsteiger:innen, Prüfungsvorbereitung, Organisation eines Sprachwettbewerbs, Sprachförderung durch Sport und Kunst)
(2) AGs mit den Schwerpunkten Regionalkenntnissen (z.B. Geschichte im chinesischsprachigen Raum, aktuelle nationale/internationale Politik, Subkulturen in China, Entwicklung von Wissenschaft & Technik, …)
(3) AGs mit den Schwerpunkten Interkulturelle Kompetenzen mit China (z.B. Anti-Rassismus-Trainings, Anti-Bias-Training, Medienkompetenztraining)

Hinweis:
Eine Kombination der unterschiedlichen Themenschwerpunkte kann durch eine modular-aufgebaute AG ermöglicht und durch Einbindung von Gastvorträgen, Exkursionen, etc. Erweitert werden.

Andere Fördermöglichkeiten

Das Bildungsnetzwerk China vernetzt verschiedene Bildungsakteure miteinander. Als geförderte Institution erhalten Sie Informationen und Zugang zu weiteren Vernetzungsangeboten des Bildungsnetzwerk China.

Weitere Informationen zu anderen Fördermöglichkeiten des Bildungsnetzwerk Chinas finden Sie hier.

Ansprechpartner:in

Natalie Wagner, Referentin für Schulförderung